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Start / Produktangebot / Rechtsschutz ab 50 Verkehrsrechtsschutz Kombination

Privat-/Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung

Auseinandersetzungen lassen sich nie ganz vermeiden, Auch wenn man noch so vorsichtig ist. Wenn Uneinigkeit darüber besteht, wer der Geschädigte ist, ist der Gang zum Rechtsanwalt oft unvermeidlich. Eine Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei eventuellen juristischen Streitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich.


Merkmale

  • JURCALL® Rechtsberatung
  • Anwalt auf Rädern: Komfort und Service im Bedarfsfall, z. B. Anwalt, erscheint am Wohnort des Versicherungsnehmers oder im Krankenhaus
  • Aktiv vorsorgen: Musterformulare für Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Versicherungsschutz auch für alle mitversicherten Personen
  • Unterstützung etwa bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder etwa im Zusammenhang mit vertraglichen Forderungen
  • Sicherheit bei Strafverfahren durch den Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer und auf die mitversicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge
  • Die versicherten Personen genießen auch als Fahrer von gemiteten oder geliehenen Fahrzeugen sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast Versicherungsschutz
  • Plus: Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich
  • Neu: Jetzt auch mit Mediation - das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt. Ein weiterer Vorteil: Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben  Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vorausgesetzt ist, dass Sie drei Jahre zuvor keinen Rechtsschutzfall der NRV gemeldet haben. Nach weiteren drei Jahren ohne Rechtsschutzfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren.
  • Immer Rechtsschutz neuester Stand! - Innovationsklausel - Sie profitieren von allen Leistungsverbesserungen automatisch ab dem Tarif 2010, ohne dass Sie diese beantragen müssen.

 

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung der NRV-Rechtsschutz finden Sie hier.

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