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Start / Service / Hinweis zum Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Information zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nach § 10a Abs. 2a VAG

Die unterschiedliche Behandlung bzgl. der Prämien oder Leistungen in der Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- sowie Krankenversicherung aufgrund des Geschlechts ist seit langem übliche Praxis der deutschen Versicherungswirtschaft. Auch nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) können Versicherungsunternehmen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages unterschiedliche Prämien bei gleicher Leistung für Männer und Frauen bemessen. Laut Gesetz ist eine solche Unterscheidung zulässig, wenn das Geschlecht „bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist.“



Kalkulation von Lebensversicherungstarifen unter Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung


In den Daten des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) zur Sterblichkeit oder Invalidität wird nach dem Geschlecht differenziert. Aus diesen Daten wird die Relevanz des Risikofaktors Geschlecht deutlich. Beispielsweise ist nach der gegenwärtigen Sterbetafel 2006/2008 des Statistischen Bundesamtes die Lebenserwartung eines 40-jährigen Mannes 38,44 Jahre, wogegen die restliche Lebenserwartung einer 40-jährigen Frau 43,20 Jahre beträgt.


In den Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (www.aktuar.de), die auch auf der Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes erstellt werden, wird diese Differenzierung nach dem Geschlecht ebenfalls vorgenommen. Diese Daten sind  i. d. R. Grundlage für die Kalkulation der deutschen Versicherer.


Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verwendet bei der Kalkulation der Prämien oder Leistungen in der Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung. Informationen zur Herleitung der Sterbetafeln finden Sie unter: www.aktuar.de > Veröffentlichungen > Sonstiges.



Kalkulation von Unfall- und Krankenversicherungstarifen unter Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung


Auch hier ergibt sich bei einigen Tarifen eine unterschiedliche Bemessung der Beiträge bzw. Leistungen durch die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter. Für die Unfallversicherung verweisen wir auf die beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de in der Rubrik „Risikodifferenzierung nach Geschlecht“ veröffentlichten Statistiken, für die Krankenversicherung auf die vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. unter www.pkv.de/statistiken veröffentlichten Statistiken.

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