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Start / Produktangebot / Kinder / Unfallversicherungen / Leistungsarten Kinder-Unfallversicherung

Leistungsarten


Invaliditätsleistung

Eine Invaliditätsleistung aus der Familienschutz Unfallversicherung erfolgt bereits ab 1%iger unfallbedingter Invalidität.


Erweiterte Übergangsleistung mit Sofortleistung für Schwerverletzte

Nach 3 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochener unfallbedingter Beeinträchtigung um 100%, oder nach 6 Monaten noch um mindestens 50% beeinträchtigt, erhalten Sie die vereinbarte Leistung. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die vereinbarte Leistung sofort.


Unfalltod (Todesfallleistung)

Sollte das Kind innerhalb des ersten Jahres an den Unfallfolgen versterben, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sollte das Kind innerhalb des zweiten Jahres versterben und es ist bis dahin noch keine Invalidität eingetreten, wird die vereinbarte Versicherungssumme ebenfalls ausgezahlt.

Haben beide Elternteile bei unserer Gesellschaft eine Unfallversicherung und hinterlassen aufgrund Unfalltod infolge desselben Unfalls mindestens ein minderjähriges Kind oder Adptivkind, wird die dreifache Versicherungssumme für Unfalltod gezahlt.


Bergungs- und Rettungskosten

Beitragsfrei bis zu 100.000 €, bei Unfällen im In- und Ausland.


Reha-Management

Hat der Unfall voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Beratung, Organisation und Unterstützung) bei der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, Wiedereingliederung in das Berufsleben. Ebenso haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme bei Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeheimkosten, Hilfsmittelversorgung, Mobilität, Anpassung des Wohnumfeldes und beruflicher Rehabilitation. 


Kosten für kosmetische Operationen einschließlich Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten

Infolge eines Unfalls übernimmt die Stuttgarter Versicherung AG die Kosten für Arzthonorare und sonstige Operationskosten, für notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus und für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten.


Soforthilfe bei Krebserkrankung

Die Stuttgarter Versicherung AG leistet bei erstmaliger Krebserkrankung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Soforthilfe in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Unfall-Krankenhaustagegeld mit Leistung bei ambulanten Operationen oder Komageld

Wird für jeden unfallbedingten vollstationären Krankenhaustag (vom Unfalltag an gerechnet) bis zu 5 Jahre in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt im Ausland wird das Doppelte des vereinbarten Unfall-Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Bei ambulanten Operationen erhalten Sie bis zu 7 Tage das Unfall-Krankenhaustagegeld. Komageld zahlen wir bis zu 2 Jahre in Höhe des Unfall-Krankenhaustagegeldes.

Wird das versicherte minderjährige Kind stationär behandelt und übernachtet ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), wird für maximal 10 Übernachtungen des Erziehungsberechtigten im Krankenhaus das Doppelte des vereinbarten Unfall-Krankenhaustagegeldes gezahlt.


Krankenhaustagegeld

Die Zahlung erfolgt unabhängig von einem Unfall auch bei Krankheit – ohne Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.


Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers

Die Stuttgarter Versicherung AG zahlt bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Beiträge bis zu 5 Jahre für diesen Vertrag weiter. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.

Bei den o. g. Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungstexte, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag erhalten.

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