Bei den Unfall-Renten-Tarifen erfolgt die Zahlung der lebenslangen Monatsrente ab einem Invaliditätsgrad von 50%. Ab 90% Invalidität verdoppelt sich die Rentenzahlung. Stirbt der Leistungsempfänger während der Rentenzahlungen, so wird die Unfall-Rente 10 Jahre lang – vom Unfalltag an gerechnet – an seine Hinterbliebenen weiter gezahlt.
Sie haben Anspruch auf die vereinbarte Einmalzahlung bei erstmaligem Auftreten einer der versicherten Erkrankungen
sowie geschlechterspezifische Krebserkrankungen
bei Frauen
bei Männern
während der Vertragslaufzeit.
Beitragsfrei bis zu 100.000 €, bei Unfällen im In- und Ausland.
Hat der Unfall voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Beratung, Organisation und Unterstützung) bei der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, Wiedereingliederung in das Berufsleben. Ebenso haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme bei Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeheimkosten, Hilfsmittelversorgung, Mobilität, Anpassung des Wohnumfeldes und beruflicher Rehabilitation.
Die Stuttgarter Versicherung AG zahlt bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Beiträge bis zu 5 Jahre für diesen Vertrag weiter. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.
Bei den o. g. Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungstexte, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag erhalten.
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