Eine Invaliditätsleistung aus der Familienschutz Unfallversicherung erfolgt bereits ab 1%iger unfallbedingter Invalidität.
Nach 3 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochener unfallbedingter Beeinträchtigung um 100%, oder nach 6 Monaten noch um mindestens 50% beeinträchtigt, erhalten Sie die vereinbarte Leistung. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die vereinbarte Leistung sofort.
Sollten Sie innerhalb des ersten Jahres an den Unfallfolgen versterben, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sollten Sie innerhalb des zweiten Jahres versterben und es ist bis dahin noch keine Invalidität eingetreten, wird die vereinbarte Versicherungssumme ebenfalls ausgezahlt.
Sie haben Anspruch auf die vereinbarte Einmalzahlung bei erstmaligem Auftreten einer der versicherten Erkrankungen
sowie geschlechterspezifische Krebserkrankungen
bei Frauen
bei Männern
während der Vertragslaufzeit.
Beitragsfrei bis zu 100.000 €, bei Unfällen im In- und Ausland.
Hat der Unfall voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Beratung, Organisation und Unterstützung) bei der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, Wiedereingliederung in das Berufsleben. Ebenso haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme bei Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeheimkosten, Hilfsmittelversorgung, Mobilität, Anpassung des Wohnumfeldes und beruflicher Rehabilitation.
Infolge eines Unfalls übernimmt die Stuttgarter Versicherung AG die Kosten für Arzthonorare und sonstige Operationskosten, für notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus und für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten.
Wird für jeden unfallbedingten vollstationären Krankenhaustag (vom Unfalltag an gerechnet) bis zu 5 Jahre in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt im Ausland wird das Doppelte des vereinbarten Unfall-Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Bei ambulanten Operationen erhalten Sie bis zu 7 Tage das Unfall-Krankenhaustagegeld. Komageld zahlen wir bis zu 2 Jahre in Höhe des Unfall-Krankenhaustagegeldes.
Wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
Die Stuttgarter Versicherung AG zahlt bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Beiträge bis zu 5 Jahre für diesen Vertrag weiter. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.
Bei den o. g. Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungstexte, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag erhalten.